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Wenn der Bundesrat plötzlich Aktientipps gibt

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Ein kurzes Video, ein bekanntes Gesicht, ein seriöser Nachrichtenhintergrund: Eine Bundesrätin erklärt, wie Schweizerinnen und Schweizer mit einer neuen Plattform Geld verdienen. Das Video ist gefälscht. Das Gesicht ist echt, die Worte sind es nicht. Das Bundesamt für Cybersicherheit hat solche Fälle im Wochenrückblick vom 28. Juli 2026 zusammengestellt – und es geht längst nicht mehr nur um Anlagebetrug.

Vier Maschen, ein Werkzeug

  • Anlagebetrug mit gefälschten Interviews. Bekannte Personen, darunter Mitglieder des Bundesrats, werben angeblich für Handelsplattformen. Wer einsteigt, sieht auf einer schön gebauten Oberfläche Gewinne wachsen und bekommt sein Geld nie zurück.
  • Erpressung mit erfundenen Bildern. Bei der bekannten Masche mit angeblichen Aufnahmen vor der Webcam gab es früher nie ein Bild. Heute liegt eines bei – erzeugt aus Fotos aus sozialen Netzwerken. Es ist gefälscht, aber es wirkt, und genau darauf zielt der Druck.
  • Getauschte Gesichter und Körper. Ein Gesicht wird präzise in ein fremdes Bild oder Video kopiert. Damit lassen sich Menschen in Situationen zeigen, in denen sie nie waren.
  • Liebesbetrug mit erfundenen Menschen. Das Gegenüber existiert nicht: Profilbilder, Selfies, sogar kurze Videoanrufe können erzeugt sein.

Woran Du eine Fälschung erkennst

Die Technik ist gut, aber nicht perfekt. Das BACS nennt drei Stellen, an denen es kippt. Schau auf das Licht: Fallen die Schatten im Gesicht in dieselbe Richtung wie im Rest des Bildes? Schau auf die Schärfe: Wirkt das Gesicht glatter oder unschärfer als der Körper? Und schau auf die Übergänge am Hals und am Haaransatz – dort verschmilzt Eingesetztes mit dem Original, und dort entstehen die Fehler.

Bei Videos hilft der Ton. Betonung und Atempausen wirken oft mechanisch, und die Lippen treffen die Worte nicht ganz. Bei einem Videoanruf ist die einfachste Prüfung eine Bitte: Lass Dein Gegenüber sich zur Seite drehen oder eine Hand vor das Gesicht halten. Erzeugte Gesichter kommen damit schlecht zurecht.

Die Prüfung, die immer funktioniert

Auf Bilder ist kein Verlass mehr, auf Plausibilität schon. Bundesrätinnen empfehlen keine Anlageplattformen. Behörden verlangen keine Zahlungen in Kryptowährung. Und eine Person, die Du nur aus dem Netz kennst, hat keinen Grund, Geld von Dir zu wollen.

Wenn ein Bild oder ein Video Dich unter Druck setzt, ist der Druck selbst das Warnsignal. Halte an, sprich mit jemandem darüber und prüfe die Behauptung über einen zweiten Weg – ruf die Person unter der Nummer an, die Du schon kennst.

Bei Erpressung mit angeblichen Aufnahmen gilt unverändert: nicht zahlen, nicht antworten, Beweise sichern und Anzeige erstatten. Wer zahlt, bestätigt nur, dass die Adresse funktioniert.

Quelle: BACS – Wochenrückblick Woche 30 vom 28. Juli 2026.

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