Es gibt sie doch, die Meldung, die einmal in die richtige Richtung zeigt. Von Januar bis Juni 2026 gingen beim Bundesamt für Cybersicherheit regelmässig über 400 Meldungen pro Monat zu betrügerischen Anrufen im Namen von Behörden ein. Im Juli waren es weniger als 100. Das ist ein Rückgang um rund 75 Prozent.
Was sich geändert hat
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die erweiterte Kennzeichnungspflicht auch für Handynummern. Telefonanbieter müssen Anrufe aus dem Ausland, die mit einer Schweizer Nummer im Display auftauchen, als unbekannt kennzeichnen oder gleich blockieren. Genau diese gefälschte Absendernummer war der Kern der Masche: Auf dem Display stand eine Schweizer Nummer, angerufen wurde aus einem Callcenter im Ausland.
Das ist bemerkenswert, weil hier ausnahmsweise nicht die Sorgfalt der Angerufenen die Arbeit machen musste, sondern die Technik im Netz. Wenn die Voraussetzung des Betrugs wegfällt, sinkt die Fallzahl – ohne dass jemand eine Schulung besucht hat.
Warum Du trotzdem aufmerksam bleibst
Der Rückgang betrifft eine bestimmte Bauart des Angriffs. Was bleibt, ist alles andere:
- Anrufe mit echten Auslandsnummern. Sie werden nicht blockiert, sie sehen nur nicht mehr schweizerisch aus.
- Der Weg über Messenger. Die Masche mit der angeblich neuen Nummer eines Familienmitglieds läuft über WhatsApp und braucht gar kein Telefonnetz.
- Nachgemachte Stimmen. Wo früher ein Callcenter-Mitarbeiter sprach, kann heute eine erzeugte Stimme sprechen – und sie kann nach jemandem klingen, den Du kennst.
Die zwei Sätze, die immer gelten
Keine Behörde in der Schweiz verlangt am Telefon Geld, Wertsachen oder Zugangsdaten. Das gilt für die Polizei ebenso wie für das Betreibungsamt und die Steuerverwaltung, und es gilt erst recht für Bargeld an der Haustür oder für Kryptowährung.
Und: Leg auf und ruf zurück. Nicht über die Nummer, die im Display stand oder die man Dir nennt, sondern über die Nummer, die Du selbst nachschlägst. Eine echte Behörde hat kein Problem damit, dass Du das tust. Ein Betrüger hat es.
Wenn Du unsicher bist, sprich mit jemandem darüber, bevor Du handelst. Diese Anrufe arbeiten mit Eile und Scham und funktionieren nur, solange sie unter vier Augen bleiben. Und melde den Vorfall dem Bundesamt für Cybersicherheit – die Zahlen oben zeigen, dass Meldungen etwas bewirken.
Quelle: BACS-Mitteilung vom 24. August 2026 zur Wirkung der Kennzeichnungspflicht.


