Im Briefkasten liegt eine Rechnung. Absender ist ein Inkassobüro, gefordert wird Geld für eine Dienstleistung, von der Du noch nie gehört hast. Das Bundesamt für Cybersicherheit hat seine Warnung vor einem solchen Angebot am 18. August 2026 aktualisiert: Es erhält zahlreiche Meldungen zu Rechnungen für einen angeblichen Dienst namens SwissNovaChat, die über ein Inkassobüro geltend gemacht werden.
Warum das funktioniert
Der Trick liegt nicht in der Rechnung, sondern im Briefkopf des Inkassobüros. Eine unbekannte Firma kann man ignorieren. Ein Inkassoschreiben löst etwas anderes aus: Es klingt nach Betreibung, nach Gericht, nach Kosten. Viele zahlen die vergleichsweise kleine Summe, um Ruhe zu haben. Genau damit rechnet das Geschäftsmodell.
Dazu kommt der Zweifel. «Habe ich mich da vielleicht doch irgendwo angemeldet?» Wer den ganzen Tag Formulare ausfüllt und Newsletter abonniert, kann das nicht mit Sicherheit ausschliessen. Diese Unsicherheit ist Teil der Rechnung.
Was Du tun musst
- Widersprich schriftlich. Das ist die Empfehlung des BACS. Ein kurzer Brief oder eine E-Mail genügt: Du bestreitest die Forderung, weil kein Vertrag zustande gekommen ist. Wichtig ist, dass es schriftlich geschieht und dass Du eine Kopie behältst.
- Bewahre alles auf. Rechnung, Mahnung, Umschlag, Deinen Widerspruch. Wenn es weitergeht, ist diese Ablage Deine Beweislage.
- Zahle nicht, um Ruhe zu haben. Eine Zahlung ist die Bestätigung, dass die Forderung berechtigt war – und die Adresse landet auf der Liste derer, bei denen es funktioniert.
- Bleib ruhig, wenn eine Mahnung kommt. Ein Inkassobüro darf mahnen. Es darf nicht pfänden, nicht betreiben und keine Betreibung veranlassen, ohne dass ein Verfahren läuft. Kommt tatsächlich ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt, kannst Du innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Das ist kostenlos und stoppt das Verfahren zunächst.
Vorbeugen ist unspektakulär
Solche Forderungen brauchen Deine Adresse. Sie stammt meist aus Formularen, Gewinnspielen oder Test-Anmeldungen bei Diensten, die man einmal ausprobiert und vergessen hat. Es lohnt sich, bei kostenlosen Angeboten dieselbe Frage zu stellen wie im Laden: Was kostet das, wer steckt dahinter, und was passiert nach dem Probemonat?
Wenn ein Angebot keine Adresse in der Schweiz nennt, keine erreichbare Ansprechperson hat und die Bedingungen nur im Kleingedruckten stehen, ist die Anmeldung selbst schon der Fehler – nicht erst die Rechnung, die vier Monate später kommt.
Quelle: BACS – Warnung vom 1. Juli 2026, aktualisiert am 18. August 2026.


